Ich heiße Sie willkommen!


Als zivilrechtlich orientierte Kanzlei unterstütze ich Sie individuell in allen rechtlich relevanten Gebieten, mit denen Sie in Ihrem Alltag sowie in Ihrem Geschäftsleben konfrontiert werden.

Im Wesentlichen umfasst meine Tätigkeit die Beratung in allen Rechtsangelegenheiten, die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen und selbstverständlich Ihre Prozessvertretung.

Aufgrund meiner bisherigen Tätigkeit im Forderungsmanagement eines Unternehmens und mehrjähriger Tätigkeit als qualifizierte Person eines Inkassounternehmens liegt mein Schwerpunkt im Forderungsmanagement.

Das Forderungsmanagement (Inkasso) beschäftigt sich zum einen mit dem Eintreiben offener Geldforderungen eines Gläubigers aus Lieferungen, Leistungen oder Krediten, bei denen die Schuldner in Zahlungsverzug gekommen sind.

Zum anderen liegt die Aufgabe des Forderungsmanagements auch in der Überwachung von Ratenzahlungseingängen eines Schuldners und deren Verrechnung. Desweiteren führt das Forderungsmanagement rechtliche Maßnahmen zur Beitreibung der Forderung durch, also insbesondere das gerichtliche Mahnverfahren oder gar die Klage zur Forderungstitulierung und hiernach erforderlichenfalls die möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner.

Da das Forderungsmanagement detaillierte Fachkenntnisse insbesondere im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts erfordert, wird dieses häufig an spezialisierte Unternehmen abgegeben, um hierdurch Zeit und Personal einzusparen. Das Spezialunternehmen mit den umfangreichsten rechtlichen Möglichkeiten ist Ihr Anwalt für Forderungsmanagement, denn er kann Sie in vollem Umfang sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten. Diese Befugnis steht beispielsweise Inkassobüros nicht zu, diese dürfen keine Gerichtsprozesse zur Forderungstitulierung für den Gläubiger führen.

Die Erfahrung hat zudem gezeigt, dass das anwaltliche Inkasso keineswegs teurer als ein Inkassobüro sein muss, diese orientieren sich bei ihrer Honorierung häufig genug an den gesetzlich festgeschriebenen anwaltlichen Vergütungssätzen. Der weitere Vorteil der Einschaltung eines Anwalts für Forderungsinkasso liegt darin, dass die Sachbearbeitung in einer Hand bleibt, ein Inkassobüro muss die Angelegenheit spätestens für die Erhebung der gerichtlichen Zahlungsklage an einen Anwalt abgeben.

Bei meinen gewerblichen Mandanten biete ich die Funktion einer externen Rechtsabteilung an und übernehme auf Wunsch auch das Mahnwesen, so dass ich mich von Anfang an um Ihren Anspruch kümmern kann: von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über die zeitnahe gerichtliche Geltendmachung bis hin zur rechtlichen Durchsetzung.

Auch bei Problemstellungen aus anderen Rechtsgebieten zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren!